Ein Unternehmer, der im Betrieb Hubarbeitsbühnen oder ähnliche Fahrzeuge einsetzt, muss über qualifizierte Fahrer bzw. Bediener verfügen. Die HAWIS ist qualifiziert und berechtigt, Schulungen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben durchzuführen (DGUV Grundsatz 308-008).
Voraussetzungen für das Führen von Hubarbeitsbühnen sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine körperliche und geistige Eignung. Hier empfehlen sich die Eignungsuntersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25) und Arbeiten mit Absturzgefahr (G41) bei einem Betriebsarzt. Am Ende der Hubarbeitsbühnenschulung erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.
Zur Abnahme der Prüfung müssen eine UVV-geprüfte Hubarbeitsbühne gestellt werden und ein Schulungsraum vorhanden sein.
Folgende Inhalte werden in der Hubarbeitsbühnenprüfung abgenommen: