Nach § 10 ArbSchG hat jede/r UnternehmerIn entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe der Beschäftigten erforderlich sind.

Folgende Termine können wir Ihnen für 2023 anbieten:

Erste-Hilfe-Ausbildung:

Montag, 06.02.2023
Dienstag, 07.03.2023
Mittwoch, 05.04.2023
Donnerstag, 07.09.2023
Dienstag, 10.10.2023
Mittwoch, 15.11.2023
Die Kurse finden jeweils statt in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

An der Erste-Hilfe Ausbildung nehmen die Personen teil, die noch keinen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben oder bei denen der Erste-Hilfe-Kurs länger als zwei Jahre her ist.

Erste-Hilfe-Fortbildung/-Training:

Donnerstag, 23.02.2023
Donnerstag, 22.03.2023
Dienstag, 18.04.2023
Mittwoch, 27.09.2023
Montag, 23.10.2023
Dienstag, 28.11.2023
Die Kurse finden jeweils statt in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr.


An der/dem Erste-Hilfe-Fortbildung/-Training nehmen die Personen teil, die in den letzten zwei Jahren bereits einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben und ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auffrischen wollen.

Für die erforderlichen ErsthelferInnen im Betrieb übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten.

Erforderlicher ErsthelferInnen heißt nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“:

  • Bis 20 Beschäftigte muss ein/e ErsthelferIn ausgebildet sein.

    (Wird nur ein/e ErsthelferIn ausgebildet, sollte daran gedacht werden, dass der/die ErsthelferIn bei Urlaub oder Krankheit nicht im Betrieb ist und somit eine Vertretung braucht.)
  • Bei mehr als 20 Beschäftigten:

    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %

    • in sonstigen Betrieben 10 %

    • in Kindertageseinrichtungen ein/e ErsthelferIn je Kindergruppe

    • in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

Wir empfehlen mindestens zwei ErsthelferInnen für den Betrieb ausbilden zu lassen. Auch der/die zweite ErsthelferIn kann noch als erforderlich angesehen und über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden.

Sind die Beschäftigten immer zu zweit auf Baustellen unterwegs, empfehlen wir weiter, dass alle Beschäftigten als ErsthelferInnen ausgebildet werden sollten.

Von der Zahl der ErsthelferInnen kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.

Die Kosten für weitere ErsthelferInnen im Betrieb betragen 50,00 Euro.


Ihre Ansprechpartnerinnen

Andrea Schütte
04441 900-10
arbeitsmedizin[at]hawis.com

Marion Thölking
04441 900-18
thoelking[at]hawis.com