Das System des Arbeitsschutzes wird in Deutschland durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Leitfäden geregelt. Daran hat sich jedes Unternehmen mit mindestens einem/r MitarbeiterIn zu halten. Auch in kleinen Unternehmen ist der Arbeitsschutz ein absolutes Muss. Jede/r ArbeitgeberIn ist verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten möglichst erst gar nicht entstehen. Im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV Vorschrift 2 sind Art und Umfang der notwendigen Betreuung geregelt.

Es gibt zwar keinen hundertprozentigen Schutz, aber es gibt effiziente Möglichkeiten der Risikominimierung. In der Verantwortung steht grundsätzlich der/die UnternehmerIn, aber er/sie kann sich externe PartnerInnen hinzuziehen. An genau dieser Stelle setzen die präventiv und nachhaltig wirkenden Dienstleistungen der HAWIS an.

Die BetriebsärztInnen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der HAWIS wollen deutlich mehr, als nur dabei zu helfen, möglicherweise als lästig empfundene Unternehmerpflichten einzulösen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit wirkt das Team der HAWIS vom Standort Vechta aus für ein breit gefächertes Spektrum von AuftraggeberInnen wie:

  • Handwerksbetriebe

  • produzierende Unternehmen

  • Behörden

  • Öffentliche und soziale Einrichtungen

  • Banken und Versicherungen

  • Bildungseinrichtungen

  • uvm.

In ganz Nordwestdeutschland arbeiten wir an erster Stelle darauf hin, durch Arbeit hervorgerufenes menschliches Leid zu verhindern. Zudem gewinnen gerade in Zeiten des Fachkräftemangels die nicht monetären Arbeitsbedingungen eine immer größere Bedeutung für die Attraktivität des Arbeitsplatzes und der ArbeitgeberInnen.