Die notwendige Anzahl von BrandschutzhelferInnen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.
Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. MitarbeiterInnen, betriebsfremde Personen, BesucherInnen und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein (DGUV Information 205-023). Bitte beachten Sie auch die Besonderheiten bei Urlaub, Fortbildung, Krankheit und Personalwechsel.
Die HAWIS bietet regelmäßig BrandschutzhelferInnen-Ausbildungen an.
Die nächsten Termine finden an folgenden Tagen statt:
Mittwoch,15.02.2023
Dienstag, 13.06.2023
Donnerstag, 21.09.2023
Freitag, 03.11.2023
Die Ausbildung findet jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.
Nach einem theoretischen Teil folgen praktische Löschübungen, um den Umgang mit unterschiedlichen Feuerlöschern zu erlernen.
Es wird empfohlen, die Ausbildung alle drei bis fünf Jahre zu wiederholen (DGUV Information 205-023).
Aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau) können ohne zusätzliche Ausbildung als BrandschutzhelferIn bestellt werden (DGUV Information 205-023).
Andrea Schütte
04441 900-10
arbeitsmedizin[at]hawis.com
Marion Thölking
04441 900-18
thoelking[at]hawis.com