Ein/e UnternehmerIn, der/die im Betrieb Kräne oder ähnliche Fahrzeuge einsetzt, muss über qualifizierte FahrerInnen bzw. BedienerInnen verfügen. Die HAWIS ist qualifiziert und berechtigt die notwendigen Schulungen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben durchzuführen (DGUV Grundsatz 309-003).
Voraussetzungen für das Führen eines Krans sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine körperliche und geistige Eignung. Am Ende der Kranschulung erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.
Zur Abnahme der Prüfung müssen ein UVV-geprüfter Kran gestellt werden und ein Schulungsraum vorhanden sein.
Folgende Inhalte werden in der Kranprüfung abgenommen:
Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52, Verkehrssicherungspflicht, Aufgaben und Pflichten des Kranführers Standsicherheit, Aufbau und Funktionsweise, Wartung und Pflege, Betriebssicherheitsprüfung, Unfallschwerpunkte Seile, Ketten, Hubbänder, etc., Bestimmungen für das sichere Anschlagen, Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten Verhaltensregeln, Unterweisung, Arbeiten mit dem Kran, sicheres Anschlagen und Transport von Lasten