Ein/e UnternehmerIn, der/die im Betrieb Hubarbeitsbühnen oder ähnliche Fahrzeuge einsetzt, muss über qualifizierte FahrerInnen bzw. BedienerInnen verfügen. Die HAWIS ist qualifiziert und berechtigt die notwendigen Schulungen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben durchzuführen (DGUV Grundsatz 308-008).

Voraussetzungen für das Führen von Hubarbeitsbühnen sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine körperliche und geistige Eignung. Am Ende der Hubarbeitsbühnenschulung erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.

Zur Abnahme der Prüfung müssen eine UVV-geprüfte Hubarbeitsbühne gestellt werden und ein Schulungsraum vorhanden sein.

Folgende Inhalte werden in der Hubarbeitsbühnenprüfung abgenommen:

  • Theoretische und praktische Prüfung

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik

  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten

  • Betrieb allgemein

  • Übernahme und Transport der Maschine

  • Aufstellung und Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort

  • Arbeiten mit der Maschine

  • Prüfung

  • Unfallgeschehen

  • Sondereinsätze

  • Praktische Prüfung

 


Ihr Ansprechpartner

Klaus Holthaus
04441 900-15
k.holthaus[at]hawis.com