Ein/e UnternehmerIn, der/die im Betrieb Hubarbeitsbühnen oder ähnliche Fahrzeuge einsetzt, muss über qualifizierte FahrerInnen bzw. BedienerInnen verfügen. Die HAWIS ist qualifiziert und berechtigt die notwendigen Schulungen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben durchzuführen (DGUV Grundsatz 308-008).
Voraussetzungen für das Führen von Hubarbeitsbühnen sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine körperliche und geistige Eignung. Am Ende der Hubarbeitsbühnenschulung erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.
Zur Abnahme der Prüfung müssen eine UVV-geprüfte Hubarbeitsbühne gestellt werden und ein Schulungsraum vorhanden sein.
Folgende Inhalte werden in der Hubarbeitsbühnenprüfung abgenommen: