Die Geschäftsführung und obere Führungsriege spielt bei der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements eine übergeordnete Rolle. Sie müssen hinter dem Konzept stehen und es in das Unternehmen hineintragen. Darüber hinaus sollte ein Netzwerk aus wichtigen internen und externen AkteurInnen gebildet werden. Dazu zählen zum Beispiel:

Betriebliche AkteurInnen

  • Betriebsrat/Personalrat/Beschäftigtenvertretung

  • Arbeitssicherheit bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Arbeits- und Gesundheitsschutz/Betriebliches Eingliederungsmanagement


  • Betriebsmedizin bzw. Betriebsarzt/-ärztin

    Wiedereingliederung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung und Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung


  • MitarbeiterInnen

    Die Partizipation der MitarbeiterIn ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung eines BGM. Die gesamte Belegschaft sollte in Veränderungsprozesse mit einbezogen werden, denn sie sind ExpertenInnen für ihre tägliche Arbeit und kennen mögliche Belastungen und Probleme am besten.

Je nach Unternehmen gibt es häufig noch weitere interne Verbündete rund um das Thema Mitarbeitergesundheit. Beispiele hierfür sind: Suchtberatung, Sozialberatung, Personalentwicklung, Gleichstellungsstelle oder Betriebssport.

Partner und weitere AkteurInnen

  • Gesetzliche Krankenversicherung – Ihr Partner bei der Planung und Umsetzung von BGF

    Die gesetzliche Krankenversicherung bietet den Unternehmen große praktische Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen. Sie setzt im Interesse hoher Wirksamkeit dabei immer auf eine Kombination verhältnis- und verhaltenspräventiver Maßnahmen.


  • BGM-Koordinator/in (extern)

    Kann bei der Planung, Einführung, Organisation und nachhaltigen Umsetzung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements helfen und als AnsprechpartnerIn aller MitarbeiterInnen und Führungskräfte beim Thema Gesundheit dienen.


  • Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen)

    Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe bezüglich Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz der Beschäftigten einschließlich Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit.


  • Gesetzliche Rentenversicherung

    Altersrente, Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit, Renten an Hinterbliebene, Leistungen zur med. Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB VI)


  • Integrationsämter

    Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Zuschüsse zu behinderten- bzw. leidensgerechten Arbeitsplatzausstattungen, Arbeitsassistenz u. a. arbeitsbezogene Hilfen www.integrationsaemter.de



 


Ihre Ansprechpartnerin

Svenja Kröger
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