Jede/r UnternehmerIn, der mindestens 20 Personen mit der/die regelmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Wir kümmern uns um Ihren Datenschutz! Mit der HAWIS stehen Ihnen zertifizierte Daten­schutzbeauftragte für alle Anfragen rund um den Datenschutz zur Verfügung.


Die Benennung zum/r externen Datenschutzbeauftragten umfasst unter anderem die nachfolgenden Leistungen:

  • Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen hinsichtlich der Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften

  • Überwachung der Einhaltung hinsichtlich der zutreffenden Datenschutzvorschriften für den Schutz personenbezogener Daten

  • Sensibilisierung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten MitarbeiterInnen und die diesbezüglichen Überprüfungen

  • Bearbeitung von allgemeinen Anfragen zur informationellen Selbstbestimmung

  • Beratung im Zusammenhang mit Datenschutz-Folgenabschätzungen und Überwachung ihrer Durchführung gemäß der Datenschutzgrundverordnung

  • Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen

  • Erstellung und Prüfung von datenschutzrechtlichen Dokumenten

  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten

  • AnsprechpartnerIn für die Aufsichtsbehörde

Gerne erörtern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Beratungs- und Unterstützungs­leistungen für Ihren Betrieb sinnvoll sind.