Seit 2013 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als konkreter Bestandteil der gesamten Gefährdungsbeurteilung mit in das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) aufgenommen worden.

Die psychischen Belastungen spielen in der heutigen Arbeitswelt eine immer größer werdende Rolle. Dies wird auch in den Fehlzeitenstatistiken deutlich. Die Zahl der Krankheitstage aufgrund von psychischen Problemen stieg von 48 Millionen im Jahr 2007 auf 107 Millionen im Jahr 2017 an. Die daraus entstehenden wirtschaftlichen Ausfallkosten stiegen ebenfalls rapide auf ca. 33,9 Milliarden Euro an.

Diese Zahlen verdeutlichen die enorme Relevanz, die psychischen Belastungen der ArbeitnehmerInnen zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um diese so gering wie möglich zu halten. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist dafür das geeignete Instrument. Dies kann sowohl in Form einer schriftlichen Befragung geschehen, als auch in moderierten Gruppeninterviews, z. B. in kleineren Unternehmen. Eine konkret vorgeschriebene Vorgehensweise für die psychische Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht.

Durch die komplexen Inhalte, die in der psychischen Gefährdungsbeurteilung erfasst werden, kann diese darüber hinaus als Analyseinstrument im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements verwendet werden. Aus den Ergebnissen lassen sich konkrete Handlungsbedarfe für das Unternehmen ableiten.

Sprechen Sie uns an und wir ermitteln gemeinsam, durch ein auf Ihr Unternehmen angepasstes Konzept, die Belastungen Ihrer MitarbeiterInnen und leiten daraus entsprechende Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für Ihren Betrieb ab.

 


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Svenja Kröger
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