Das Betriebliche Gesundheitsmanagement setzt sich aus drei großen Säulen zusammen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG) und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX) sind gesetzlich geregelt und verpflichtend für jedes Unternehmen.

Die Betriebliche Gesundheitsförderung hingegen ist ein freiwilliger Zusatz, den jedes Unternehmen selbstbestimmt umsetzen kann.



Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) stellt Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden dar. Dabei ist zwischen der Verhaltens- und der Verhältnisprävention zu unterscheiden. Die Verhaltensebene betrifft Maßnahmen, die das Gesundheitsverhalten der MitarbeiterInnen beeinflussen sollen, wie etwa Vorträge und Workshops zu gesunder Ernährung, Rückenschulkurse oder Maßnahmen zur Teambildung. Die Verhältnisebene hingegen beschreibt das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen.

Unternehmen, die ein nachhaltiges BGM implementieren möchten, sollten demnach Wert auf eine Optimierung der Verhaltensweisen der MitarbeiterInnen legen, aber auch die Arbeitsverhältnisse bestmöglich gestalten.

Betriebliches Gesundheitsmanagement wird zwar oftmals mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung gleichgesetzt, in Wahrheit verbergen sich dahinter jedoch zwei unterschiedliche Definitionen. Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein essentieller Bestandteil des BGM, jedoch geht der Ansatz des BGM weit über gesundheitsfördernde Einzelmaßnahmen wie gesunde Ernährung, Rückenschulen, Führungskräfteschulungen etc. hinaus. In einem modernen Ansatz des BGM werden mit Hilfe von Managementinstrumenten nachhaltige Prozesse und Strukturen zur Förderung von Gesundheit im Betrieb entwickelt.