Ein/e UnternehmerIn, der/die im Betrieb Kräne oder ähnliche Fahrzeuge einsetzt, muss über qualifizierte FahrerInnen bzw. BedienerInnen verfügen. Die HAWIS ist qualifiziert und berechtigt die notwendigen Schulungen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben durchzuführen (DGUV Grundsatz 309-003).

Voraussetzungen für das Führen eines Krans sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine körperliche und geistige Eignung. Am Ende der Kranschulung erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.

Zur Abnahme der Prüfung müssen ein UVV-geprüfter Kran gestellt werden und ein Schulungsraum vorhanden sein.

Folgende Inhalte werden in der Kranprüfung abgenommen:

  • Theoretische und praktische Prüfung

  • Rechtliche Grundlagen

    Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52, Verkehrssicherungspflicht, Aufgaben und Pflichten des Kranführers


  • Krantechnik und sicherer Kranbetrieb

    Standsicherheit, Aufbau und Funktionsweise, Wartung und Pflege, Betriebssicherheitsprüfung, Unfallschwerpunkte


  • Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel

    Seile, Ketten, Hubbänder, etc., Bestimmungen für das sichere Anschlagen, Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten


  • Praktische Prüfung

    Verhaltensregeln, Unterweisung, Arbeiten mit dem Kran, sicheres Anschlagen und Transport von Lasten

 


Ihr Ansprechpartner

Klaus Holthaus
04441 900-15
k.holthaus[at]hawis.com