Ein/e UnternehmerIn, der/die im Betrieb Flurförderzeuge, wie z. B. Gabelstapler oder ähnliche Fahrzeuge einsetzt, muss über qualifizierte FahrerInnen verfügen. Die HAWIS ist qualifiziert und berechtigt die notwendigen Schulungen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben durchzuführen (DGUV Grundsatz 308-001).

Voraussetzungen für das Fahren eines Flurförderzeugs sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine körperliche und geistige Eignung. Am Ende der Flurförderzeugschulung schließt sich eine theoretische und praktische Prüfung an.

Zur Abnahme der Prüfung müssen ein UVV-geprüftes Flurförderzeug gestellt werden und ein Schulungsraum vorhanden sein.

Folgende Inhalte werden in der Flurförderzeugprüfung abgenommen:


  • Theoretische und praktische Prüfung

  • Einsatz als Gabelstaplerfahrer, Verkehrswege

  • Tragfähigkeit, Standsicherheit

  • Lastgabel, Fahrerschutzdach, Lastschutzgitter, Anbaugeräte, Wetterschutz

  • Auf- und Absetzen von Lasten

  • Befahren von Rampen, schiefen Ebenen und Aufzügen; Be- und Entladen von Fahrzeugen

  • Bewegen von Fahrzeugen und Anhängern

  • Auf- und Abfahren von Personen

  • Verlassen, Abstellen und Prüfen des Gabelstaplers

  • Laden von Elektrobatterien

  • Explosionsgefährdete Bereiche

 


Ihr Ansprechpartner

Klaus Holthaus
04441 900-15
k.holthaus[at]hawis.com