Das Fundament des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verankert und für jede/n UnternehmerIn Pflicht:

„(1)     Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“

Die Beurteilung ist dabei nach Art der Tätigkeit zu unterscheiden.

„(3)     Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

1.     Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,

2.     Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,

3.     Die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,

4.     Die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,

5.     Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,

6.     Psychische Belastungen bei der Arbeit.“


Eine Dokumentation über diese Gefährdungen ist erforderlich. Gemäß § 4 ArbSchG sind die Maßnahmen des Arbeitsschutzes wie folgt umzusetzen:

„Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:

1.     Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird […]“


Arbeit darf nicht krank machen. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für eine zukunftsorientierte Unternehmenspolitik und sichern Vorsprung im Wettbewerb. Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen hängt heute mehr denn je vom Wissen, den Fähigkeiten und der Motivation gesunder MitarbeiterInnen ab. Neben dem Wettbewerb auf den Absatzmärkten gewinnt der Wettbewerb um genau diese MitarbeiterInnen immer mehr an Bedeutung.


Wer Gefährdungen am Arbeitsplatz vermeiden will, muss sie kennen. UnternehmerInnen stehen deshalb in der Pflicht: Sie müssen über eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb verfügen.

Wir unterstützen Sie dabei!


Weiterführende Links:

Psychische Gefährdungsbeurteilung

 


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